Corona Konzept

Gemäß den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben und auf Basis jener Vereinbarungen und Auslegungen, die uns der Chorverband in Abstimmung mit den zuständigen Stellen aus Behörden und Politik übermittelt, legen wir als „Hausruckvoices Corona Konzept“ folgende Maßnahmen fest:

  1. Sämtliche Verlautbarungen des OÖ Chorverband haben in ihrer aktuellen Fassung auch Gültigkeit bei der Chorgemeinschaft Hausruckvoices, siehe https://www.chorverband.at/ 
  2. Unser Probesaal, die Mehrzweckhalle in Aistersheim, hat ausreichend Volumen um bis zu 60 Sängerinnen und Sängern ein risikofreies Proben gemäß den Vorgaben zu ermöglichen
  3. Der Probesaal wird vor den Proben ordentlich gelüftet. Solange es die Außentemperaturen zulassen bleiben die Fenster während der gesamten Probe geöffnet. Ansonsten werden die Fenster nach spätestens 45 Minuten für ca. 10 Minuten geöffnet
  4. Ab 50 Sängerinnen und Sängern wird ein Coronabeauftragter laut den gesetzlichen Vorgaben offiziell nominiert und an dieser Stelle bekanntgemacht (derzeit haben sich 43 Sängerinnen und Sänger für das Projekt Weihnachtskonzert angemeldet)
  5. Die Sängerinnen und Sänger sind verpflichtet, vom Eintritt ins Gebäude bis zum Sitzplatz Mund und Nasenschutz zu tragen. Er darf nur am Sitzplatz abgenommen werden
  6. Am Eingang sind verpflichtend die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel werden von der Vereinsführung bereitgestellt
  7. Eine ordentliche Hust-Etikette ist anzuwenden (in die Armbeuge, bei größerem Hustreiz den Raum verlassen)
  8. Die Sessel werden von Beauftragten bereits vor der Probe mit 1,5m Abstand von Sesselmitte zu Sesselmitte gestellt. Die Position darf nicht verändert werden. Am Ende der Probe muss jedes Chormitglied seinen/ihren eigenen Sessel auf den Stapel geben
  9. Konzerte werden nur mit zugewiesenen Sitzplätzen bei maximal 200 Personen durchgeführt
  10. Auf der Bühne dürfen sich nur so viele Chorsänger und -sängerinnen aufhalten, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können.
  11. Bei Ampelfarbe Orange muss sowohl in Proben als auch beim Konzert mit Mundschutz gesungen werden
  12. Bei Ampelfarbe Rot kann es weder Proben noch Konzerte geben. Chormitglieder, welche in einem rot gekennzeichneten Gebiet leben oder sich dort aufgehalten haben, dürfen gemäß den aktuellen Quarantäne-Bestimmungen für den festgesetzten Zeitraum (dzt. 10 Tage) nicht zur Probe, zum Konzert kommen
  13. Die Sängerinnen und Sänger dürfen nur kurz vor einer Probe/eines Konzertes ankommen und müssen im Anschluss zügig die Räume verlassen
  14. Private Feiern in den Probe- oder Konzerträumen sind nicht gestattet, dazu müssen Gastronomiebetriebe aufgesucht und deren Regeln befolgt werden
  15. Neue Chormitglieder müssen sich einmalig zum Probenbesuch online registrieren (siehe Website)
  16. Bestehende Chormitglieder müssen sich zum Probenstart einmalig für die Teilnahme per E-Mail registrieren unter regina@hausruckvoices.at 
  17. Der Vorstand ist verpflichtet, auf die Einhaltung der Regeln zu achten und muss bei Nichtbeachtung strenge Konsequenzen bis hin zum Verweis des Chormitglieds aus den Räumlichkeiten und Ausschluss von der aktuellen Probenarbeit setzen
  18. Die Liste der Maßnahmen ist freibleibend und wird permanent den aktuellen Gegebenheiten angepasst
  19. Mündlichen Anweisungen von Vorstandsmitgliedern vor Ort wird ein höherer Rang als die hier niedergeschriebenen schriftlichen Anweisungen eingeräumt (Lockerung oder Verschärfung der Maßnahmen aufgrund aktueller Gegebenheiten)